Erwägungsgrund 123

Um ein hohes Maß an Vertrauenswürdigkeit von Hochrisiko-KI‑Systemen zu gewährleisten, sollten diese Systeme einer Konformitätsbewertung unterzogen werden, bevor sie in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden.

Dieser Erwägungsgrund bezieht sich auf:

Artikel 43: Konformitätsbewertung