Straftaten gemäß Artikel 5 Absatz 1 Unterabsatz 1 Buchstabe h Ziffer iii:
- Terrorismus,
- Menschenschmuggel,
- Sexuelle Ausbeutung von Kindern und Kinderpornographie,
- Illegaler Handel mit Betäubungsmitteln und psychotropen Substanzen,
- Illegaler Handel mit Waffen,
- Munition und Sprengstoffe,
- Ermordung,
- Schwere Körperverletzung,
- Illegaler Handel mit menschlichen Organen und Geweben,
- Illegaler Handel mit nuklearem oder radioaktivem Material,
- Entführung, Freiheitsberaubung und Geiselnahme,
- Verbrechen, die in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofs fallen,
- Unrechtmäßige Beschlagnahme von Luftfahrzeugen/Schiffen,
- Vergewaltigung,
- Umweltkriminalität,
- Organisierter oder bewaffneter Raubüberfall,
- Sabotage,
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, die an einer oder mehreren der oben genannten Straftaten beteiligt ist.